Dr. Barbara Hendricks kritisiert die Haltung von Ronald Pofalla

Nach Abstimmung zur Abschaltung von Atomkraftwerken in Deutschland: Dr. Barbara Hendricks kritisiert die Haltung von Ronald Pofalla Was sie von der als „Moratorium“ bezeichneten Abschaltung von sieben deutschen Atomkraftwerken hält, sagt die Kreis-Klever Bundestagsabgeordnete der SPD Dr. Barbara Hendricks sehr deutlich: „Das ist eine wahltaktische Volte von Frau Merkel, hinter der keine Überzeugung steht, und der man nicht trauen kann.“ „Mein Bundestagskollege Ronald Pofalla verhält sich genauso widersprüchlich.“ kritisiert Barbara Hendricks weiter. Der Abgeordnete stimmte bei der gestrigen namentlichen Abstimmung des Deutschen Bundestages gegen den Entschließungsantrag der SPD. Ronald Pofalla stimmte gegen geeignete Maßnahmen, um die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Krümmel, Neckarwestheim I, Philippsburg 1 und Unterweser sofort unter Verfall der jeweiligen Reststrommengen endgültig stillzulegen gegen einen unverzüglichen Gesetzentwurf zur Rücknahme der „Laufzeitverlängerung“ und zur Kündigung der 2010 getroffenen Vereinbarung mit der Atomindustrie, um zum energiepolitischen Konsens zurückzukehren gegen die sofortige Inkraftsetzung des 2009 modernisierten kerntechnischen Regelwerks, um den Stand von Wissenschaft und Technik zur Voraussetzung beim Betrieb deutscher Atomkraftwerke zu machen und die aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Vorschriften endlich abzulösen. Vor wenigen Monaten noch sah die schwarz-gelbe Koalition kein Problem darin, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke ohne eine eigene Sicherheitsüberprüfung zu verlängern. „Nun reagiert die Kanzlerin mit der plötzlichen Abschaltung kurzfristig und vorübergehend auf die Betroffenheit der Menschen. Eine Abkehr von der betreiberfreundlichen Atompolitik ist damit nicht verbunden.“ so Hendricks weiter „Wer Laufzeiten per Gesetz verlängert, muss sie auch per Gesetz zurücknehmen“ lautet ihre Forderung, sonst könnten sich die Atomkonzerne auf die nach wie vor gültige Rechtslage des Atomgesetzes berufen.