Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung
fordert unter anderem, dass alle Menschen mit Behinderung ihre vollen
Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte wahrnehmen sollen. Sie haben
gemäß Artikel 27 ein Recht auf Teilhabe in einem offenen und für
Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt. Die Werkstatträte
in den Werkstätten für behinderte Menschen vertreten die Interessen der
Beschäftigten.
Mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die seit 2006
stattfindende Werkstatträte-Konferenz der SPD-Bundestagfraktion auch
dieses Jahr einer der größten Orte der Begegnung zwischen Politik und
Menschen mit Behinderung. „Ich freue mich besonders darüber, dass die
Lebenshilfe Unterer Niederrhein die Diskussion so ergiebig findet, dass sie
zur nächsten Konferenz wieder Werkstatträte entsenden will“ stellt die
Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks fest.
Bei der Konferenz wurde auch angesprochen, dass das Thema Inklusion
bei vielen Betroffenen die Sorge vor einem Abbau von Schutzräumen und
bisher geltender Fördermaßnahmen hervor ruft. So referierte Sabine
Bachmann, Werkstatträtin aus Niedersachsen zum Thema „Wer
Selbstbestimmung sagt, muss mit Antworten rechnen“ und forderte in
diesem Sinne unter anderem ein, dass der Werkstattlohn und auch ein
Lohn auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
auskömmlich sein muss.
Foto auf der Fraktionsebene des Reichstagsgebäudes
MdB Dr. Barbara Hendricks mit Vertreterinnen und Vertretern der
Lebenshilfe Unterer Niederrhein (von links nach rechts)
Ralf Beckedahl, Sven Nowack, Ingrid Heckelsbruch, Sascha
Alexander, Carsten Verweyen, Daniel Fratz, Gisela Breuer,
Michael Usai und Ralf Scharfe