Der Deutsche Bundestag hat einstimmig einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum deutsch-niederländischen Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit verabschiedet. Ziel des Vertrages ist ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Behörden beider Länder zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit. „Mit dem Gesetzesentwurf wird die bilaterale Zusammenarbeit auf eine verlässliche Grundlage gestellt. Das ist notwendig, damit wir zum Beispiel den Missbrauch bei Sozialversicherungsleistungen und grenzüberschreitende illegale Leiharbeit wirksam bekämpfen können“, sagte die Kreis Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks. Die parlamentarische Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf sichert die innerstaatliche Anwendbarkeit des Staatsvertrages, den Deutschland und die Niederlande am 12. Januar 2012 in Den Haag unterzeichnet hatten. Der Staatsvertrag enthält unter anderem Regelungen zu den Ebenen und Formen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie Regelungen zum Austausch von Informationen. „Bei der Zusammenarbeit der beiden Länder wird es vor allem um die Übermittlung von Daten gehen – das ist ein sensibles Thema. Der Vertrag enthält aber angemessene Datenschutzbestimmungen, deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion ihm zugestimmt“, sagte Barbara Hendricks weiter.