Dr. Barbara Hendricks: Fracking-Gesetz der Bundesregierung ist unzureichend

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine Regelung zur unkonventionellen Förderung von Erdgas, Fracking, vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht zwar für künftige Förderungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor, für Bohrfelder mit bereits erstelltem Rahmenbetriebsplan ist diese Prüfung hingegen laut Gesetzesentwurf nicht notwendig. „Das ist ein Widerspruch zulasten von Mensch und Umwelt und zeigt, dass es der Bundesregierung darum geht, Fracking möglichst schnell zuzulassen“, sagte die Kreis Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks. Im Bundesrat hatte sich die rot-grüne Mehrheit bereits von einigen Wochen auf ein vorsichtiges Vorgehen im Bezug auf die Hochrisikotechnologie geeinigt. „Die bekannten Gutachten legen nahe, dass wir uns an diese Technologie erst herantasten und die Bohrungen von wissenschaftlichen Forschungen begleitet werden müssen. Mit dem Einsatz von wasser- und umweltgefährdenden Chemikalien würden wir ein hohes Risiko eingehen. Es wäre falsch, darauf aus ökonomischen Gründen keine Rücksicht zu nehmen,“ sagte Barbara Hendricks weiter. Auch die von CDU und FDP regierten Länder hatten auf der letzten Umweltministerkonferenz im November festgelegt, dass die Technologie solange nicht zum Einsatz kommen solle, wie ihre Risiken nicht geklärt seien. Ein Vorstandsbeschluss der CDU Nordrhein-Westfalen vom Januar diesen Jahres bekräftigt diese Ansicht. „Offensichtlich gibt es hier in den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene eine andere Auffassung als in den Landesverbänden. Zum Wohle der Umwelt dürfen die Bedenken der Experten und der Vertreter der Länder aber nicht einfach außer Acht gelassen werden“, betonte Barbara Hendricks.