Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung: Sachstand Betuwe und Abfahrt A3 Emmerich-Speelberg

Hier lesen Sie zwei Auszüge aus der Vorabantwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zum „Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte für Nordrhein-Westfalen“. Die beiden Auszüge beziehen sich auf die geplante Abfahrt Emmerich-Speelberg an der A3 (Frage 14) und die Finanzierungsvereinbarung für Ausbau der Betuwe-Linie sowie der Umsetzung des Lärmschutzes entlang der Bahnstrecke (Fragen 59 und 60). Die diesbezüglichen Anfragen waren von Barbara Hendricks in die kleine Anfrage eingebracht worden. Frage 14: Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten für die geplante Abfahrt Emmerich- Speelberg an der A 3 zu rechnen? Antwort: Der Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2010 für die neue Anschlussstelle A 3/L 90 bei Emmerich ist seit dem 29.11.2012 vollziehbar, wird jedoch beklagt. Der Kläger hat zwischen- zeitlich eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungs- gericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht. Somit ist der Planfeststellungsbeschluss derzeit vollziehbar, aber nicht bestandskräftig. Über die Zulässigkeit der Beschwerde hat das BVerwG noch nicht entschieden und bisher noch keinen Termin für diese Entscheidung fest- gelegt. Erst nach Vorliegen des durch die Auftragsverwaltung herzustellenden Baurechts kön- nen Aussagen zum möglichen Baubeginn getroffen werden. (Betuwe-Linie) Frage 59: Wann ist mit der abschließenden Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesre- gierung und der NRW-Landesregierung zum Bau des dritten Gleises der Betuwe-Linie sowie zur Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke zu rech- nen? Frage 60: Wie, wann und mit welcher Finanzierung wird die Umsetzung des Lärmschutzes beim Ausbau der Betuwe-Linie realisiert werden? Antwort: Die Fragen 59 und 60 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes und dem Bund sowie dem Land Nordrhein-Westfalen über den Ausbau der ABS Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Damit kann nach der Erlangung von Baurecht in ersten Abschnitten (vsl. ab 2014) die Umset- zung des Vorhabens mit den dazugehörigen Lärmschutzmaßnahmen gemäß Verkehrslärm- schutzverordnung (16. BImSchV) beginnen.