Der Bundestag hat am Donnerstag den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen. Er gilt für alle Branchen. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in Deutschland. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik.
Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Kleve mehr Einkommensgerechtigkeit. Niedriglöhne gehören endlich der Vergangenheit an“, erklärt Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.
Vom nächsten Jahr an wird der Mindestlohn für alle Branchen, in Ost und West gleich, gelten. Für Zeitungszusteller wird es Übergangsregelungen geben, die de facto das Gleiche bedeuten. Denn auch für die Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 2017 bekommen sie 8,50 Euro pro Stunde. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch“, sagt Hendricks. Die skizzierten Übergänge bedeuten, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages eingehalten werden und sich die finanzielle Situation für vier Millionen Menschen verbessert.
Darüber hinaus macht die SPD Schluss mit der „Generation Praktikum“. Die SPD fordert seit Jahren faire Regeln für Praktika. Deswegen bekommen auch Praktikantinnen und Praktikanten zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. „Besonders erfreulich sind die Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten“, so Hendricks weiter. Dazu zähle zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihrer Beschlussfassung nachlaufend an der tariflichen Entwicklung orientieren. Außerdem ist eine Evaluierung des Mindestlohns vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass der Mindestlohn die gewünschte Wirkung für die Beschäftigten in unserem Land erzielt. „Mit dem Mindestlohn bekommt Arbeit ihre Würde zurück“, erklärt Hendricks.