Der Weg für die Mietpreisbremse ist nun endlich frei. Die CDU/CSU hat ihren Widerstand im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks: „Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren aber auch in Hochschulstädten wie Kleve vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.“
„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erklärt Hendricks weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan also auch bei der Wohnungssuche.“
Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent bei Wiedervermietung ist Schluss.
„Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden“, unterstreicht Hendricks. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Hendricks abschließend.