Hendricks begrüßt Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung

An diesem Donnerstag wurde mit großer Mehrheit das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung und damit ein weiterer wichtiger Baustein zur Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen verabschiedet. „Unser Gesundheits-und Pflegesystem bietet Patientinnen und Patienten eine gute medizinische und pflegerische Versorgung. Aber Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen in ihrer letzten Lebensphase noch mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung als andere Patienten“, erklärt die Kreis Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks die Dringlichkeit des Gesetzes.

Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativversorgung steht, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten. In den letzten Jahren sind beim Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung wichtige Fortschritte erzielt worden. In strukturschwachen Regionen fehlt es aber häufig noch an ausreichenden Angeboten. „Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein flächendeckendes Angebot zu sichern. Ambulante und stationäre Hospizdienste werden finanziell besser ausgestattet. Die finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Pflegeheime werden verbessert und damit die Hospizkultur und die Palliativversorgung in diesen Einrichtungen gestärkt“, so Hendricks. Weiterhin sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Beratung sowie die Möglichkeit, unterschiedliche Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu vernetzen, vor. Auch die Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft.

„Mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Strukturen in der Hospiz- und Palliativversorgung. Den vielen in der Hospizarbeit engagierten ehrenamtlichen Menschen und den vielen engagierten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflege- und Hospizdiensten gilt unser aller Dank, “ sagt Hendricks. „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz geben wir auch ihnen eine gute Unterstützung. Denn sie sind es, die die abstrakten Regelungen des Gesetzes zum Wohle der schwerstkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten auszufüllen haben“, unterstreicht Hendricks.