Musterklage gegen VW startet

Meilenstein für den Verbraucherschutz: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt

Es sind wichtige Nachrichten für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer:

Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. „Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko“, berichtet Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.

 

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen“, so Barbara Hendricks.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Wird ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen und ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

 

„Getäuschte VW-Diesel-Käufer können über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen; damit ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden“, so Barbara Hendricks abschließend.