Bundestag beschließt steuerliche Erleichterungen für Landwirte

Die Frühjahrs- und Sommermonate der letzten beiden Jahre haben gezeigt, welch dramatischen Auswirkungen der Klimawandel schon jetzt auf die Landwirtschaft hat. Auch in Zukunft müssen die Bäuerinnen und Bauern mit umfangreichen Ernteausfällen und Sachschäden durch Unwetter und Dürren rechnen.

Der Bundestag hat daher beschlossen, Landwirte gezielt finanziell zu entlasten. Durch eine Gesetzesänderung können sich landwirtschaftliche Betriebe bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern. Anstelle der 19 Prozent Versicherungssteuer gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020 der ermäßigte Steuersatz von 0,3 Prozent. „Mit der Gesetzesänderung erhoffen wir uns in Zeiten des Klimawandels, dass sich durch diese steuerliche Privilegierung mehr Landwirte gegen Dürreausfälle versichern“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.

Derzeit sind lediglich 0,4% der Ackerfläche Deutschlands gegen Dürreausfälle versichert. Mit dem Gesetz wird die Dürreversicherung der Hagel- oder Hochwasserversicherung gleichgestellt. Ziel ist es, die gegen Dürreausfälle versicherte Ackerfläche in den kommenden Jahren zu erhöhen.