Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. „Die zuständigen Landesbehörden wurden durch einen Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angewiesen, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG weiter zu gewähren, wenn Schulen geschlossen werden oder wenn der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben wird“, erklärt Barbara Hendricks, SPD-Bundestags Abgeordnete für den Kreis Kleve.
Die gleiche pragmatische Regelung wird auch bei der Förderung von Ausbildungen im Ausland angewandt, wenn dort Ausbildungsstätten geschlossen werden oder wenn die Ausbildung im Ausland wegen Einreisebeschränkungen nicht rechtzeitig aufgenommen werden kann. Auch Studienanfänger, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen jeweils regulär beginnen sollten. Viele Schulen und Hochschulen arbeiten mit Hochdruck daran, den Lehrbetrieb durch Online-Angebote so gut wie möglich sicherzustellen. Die Nutzung solcher alternativer Angebote als Ersatz für Präsenzveranstaltungen ist für BAföG-Geförderte in diesem Fall ebenso Fördervoraussetzung, wie es die Teilnahme am regulären Lehrbetrieb gewesen wäre.
„Mit dieser schnellen und pragmatischen Regelung schaffen wir in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit und stellen sicher, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden“, erklärt Hendricks weiter.