Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn ihre Ausbildungsstätte wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. „Die zuständigen Landesbehörden wurden durch einen Erlass des Bundesministeriums für…
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